Mitarbeitervertretungen
Die Mitbestimmung der Beschäftigten bei konfessionellen Trägern ist in Mitarbeitervertretungsgesetzen bzw. Mitarbeitervertretungsordnungen geregelt. Diese können in den verschiedenen Diözesen, Landeskirchen oder kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen unterschiedlich sein. Die GEW berät Mitglieder, die in einer Mitarbeitervertretung tätig sind.



