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Örtliche Personalräte in Schulen

Die Grundlagen der Mitbestimmung in Schulen sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) geregelt. Die örtlichen Personalräte nehmen danach Mitbestimmungsrechte gegenüber der Schulleitung wahr und vertreten gegenüber dieser die Interessen des Kollegiums oder einzelner Mitglieder des Kollegiums.

Die GEW bietet für Mitglieder in örtlichen Personalräten regelmäßig Fortbildungen nach dem MOPS Konzept an.

Informationen und Auskünfte zur Arbeit der schulischen Personalräte erhalten Sie bei den Mitgliedern der GEW in den Bezirks- oder Hauptpersonalräten oder in den Geschäftsstellen der GEW.

Bitte beachten Sie auch die schriftlichen GEW-Informationen, z.B. zum Thema Altersteilzeit oder Mehrarbeit in Schulen, die unter Informationen/ rechtliche Themen eingesehen werden können und zum Download bereit stehen.