Personalvertretung Schulen

Die Grundlagen der Mitbestimmung in Schulen sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) geregelt. Die Vorschriften gelten für die Mitbestimmung von
Schulischen Personalräten (ÖPRs)
Bezirkspersonalräten (BPRs)
Hauptpersonalräten(HPRs)
Informationen und Auskünfte zur Arbeit von schulischen Personalräten erhalten Sie bei den GEW-Mitgliedern in den Hauptpersonalräten und Bezirkspersonalräten sowie in der Geschäftsstelle der GEW bei Frau Strubel-Mattes oder Herrn Küssner (Kontaktdaten siehe unten).
Assessorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht





